INFORMATIONEN ÜBER DAS MALAYSIA ONLINE eVISA

Das malaysische eVISA

Das eVISA ist eine elektronische Reisegenehmigung, die von der malaysischen Regierung ausgestellt wird. Es entspricht einem Visum, jedoch wird keine Marke oder Stempel in den Reisepass des Reisenden eingetragen. Das eVISA ist für die Einreise nach Malaysia oder für Reisen innerhalb des Landes erforderlich.

Besucher, die zu touristischen Zwecken nach Malaysia einreisen, müssen am Grenzübergang ein gültiges eVISA vorlegen.

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Einreisebestimmungen für das Malaysia eVISA, genehmigte Aufenthaltsdauer und Gültigkeit

Das malaysische eVISA ist ein Visum für die einmalige Einreise (SEV). Ein genehmigtes eVISA ermöglicht die Einreise nach Malaysia innerhalb von drei (3) Monaten und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu dreißig (30) Tagen am Stück.

Reisepassrichtlinien für das Malaysia eVISA

Der Reisepass des Reisenden muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein.

Einreisehäfen für Malaysia

Mit dem eVISA kann der Reisende über alle offiziell festgelegten Einreise- und Ausreisestellen in Malaysia einreisen.

Berechtigte Länder

Staatsbürger der unten aufgeführten Länder sind für das eVISA für Malaysia berechtigt.

Alle berechtigten Reisenden, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, können ihren Malaysia eVISA-Antrag online stellen hier.

Weitere Beweis-Voraussetzungen:

  • Farbige Vorderseite des Reisepasses
  • Ein aktuelles Farbfoto im Reisepass-Stil
  • Bestätigte Rückflug-, Bus-, Zug- oder Kreuzfahrtbuchung
  • Bestätigte Unterkunftsreservierungen für Malaysia
  • Für Minderjährige unter 12 Jahren ist eine Geburtsurkunde erforderlich

Zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigen Sie nur Ihre Reisepassinformationen. Wenn für Ihren Antrag weitere Unterlagen erforderlich sind, können Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.

Anforderungen am Kontrollpunkt für die Einreise nach Malaysia

Alle Besucher, die mit einem eVISA reisen, müssen bei der Ankunft am Grenzübergang in Malaysia die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Ausgedruckte Kopie des genehmigten eVISAS;
  • Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass (derselbe Pass, mit dem der eVISA-Antrag ausgefüllt wurde);
  • Bestätigte Rückflug-, Bus-, Zug- oder Kreuzfahrtbuchung;
  • Nachweis über eine Unterkunft;
  • Ausreichende Geldmittel (Bargeld/Reiseschecks/Debit- oder Kreditkarten) zur Deckung der Ausgaben während Ihres Aufenthalts in Malaysia.

Malaysia eVISA-Status verifizieren

Malaysia eVISA-Antragsteller werden per E-Mail über den Status ihres Antrags informiert. Wenn der Antrag abgeschlossen und genehmigt ist, wird das eVISA direkt per E-Mail an den Antragsteller geschickt.

Prüfen Sie den Status Ihres Antrags hier.

Brauchen Minderjährige ein eVisa für Malaysia?

Minderjährige unter 18 Jahren müssen ihr eVISA gesondert beantragen und müssen im Besitz eines eigenen Reisepasses sein.

Antrag für das malaysische eVISA

Um ein eVISA für Malaysia zu beantragen, müssen Touristen im Besitz eines gültigen Reisepasses, einer Kreditkarte und einer E-Mail-Adresse sein.

Bitte beachten Sie, dass alle im Online-Antrag gemachten Angaben - einschließlich Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Passnummer - genau so angegeben werden müssen, wie sie im Reisepass oder einem anderen gültigen Reisedokument aufgeführt sind.

Um ein Malaysia eVISA zu beantragen, können berechtigte Besucher ihren Online-eVISA-Antrag hier einreichen.